Eine Software für elektronische Signaturen hilft Kunden, Dokumente digital zu unterzeichnen. Solange die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine elektronische Unterschrift genauso oder manchmal sogar verbindlicher sein als eine handschriftliche Unterschrift.
Die rechtliche Grundlage dafür ist in der Europäischen Union die eIDAS-Verordnung. In der Schweiz bietet das ZertES-Gesetz eine ähnliche Rechtsgrundlage.
Elektronische Signaturen können unterschiedliche Sicherheitsstufen haben.
Einfache elektronische Signatur (Simple electronic signature, SES)
Die SES ist die niedrigste Stufe der elektronischen Signatur. Sie ist vergleichbar mit dem Einfügen eines Scans einer handschriftlichen Unterschrift in eine PDF-Datei oder dem Einfügen des eigenen Namens am Ende einer E-Mail.
Fortgeschrittene elektronische Signatur (Advanced electronic signature, AES)
Die unterzeichnende Person muss identifizierbar sein und es darf nicht möglich sein, festzustellen, ob das Dokument nach der Unterzeichnung verändert wurde.
Qualifizierte elektronische Signatur (Qualified electronic signature, QES)
Eine elektronische Signatur mit diesem hohen Sicherheitsniveau ist das digitale Äquivalent zu einer handschriftlichen Unterschrift. Diese Art von Signatur darf nur von speziellen Vertrauensdiensteanbietern ausgestellt werden.
Diese Kategorie enthält Dienstleistungen von Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA).
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